Rechtliches · Stand 24.09.2026

Partnerbedingungen

Bedingungen für die Bewerbung und Freischaltung als Dreiecker Fahrpartner.

1. Geltungsbereich und Aufnahme

Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die sich um eine Freischaltung als Fahrpartner auf Dreiecker bewerben. Die Registrierung ist zunächst nur ein Antrag auf Prüfung. Ein Partnerverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Freischaltung bzw. gesonderter Vereinbarung.

2. Eigenständiger Unternehmer

Der Partner erbringt genehmigungspflichtige Beförderungsleistungen als eigenständiger Unternehmer und ist selbst dafür verantwortlich, alle für seinen Betrieb erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Versicherungen, Fahrzeuge, Fahrer und betrieblichen Voraussetzungen aufrechtzuerhalten.

3. Personenbeförderungsrecht

Der Partner darf über Dreiecker nur Verkehrsleistungen anbieten oder ausführen, für die er eine gültige Genehmigung besitzt. Für Taxen gelten insbesondere die Regelungen des § 47 PBefG. Für Mietwagen gilt insbesondere § 49 Abs. 4 PBefG; dort sind unter anderem die Auftragsannahme am Betriebssitz, die elektronische oder buchmäßige Aufzeichnung der Aufträge und die gesetzlichen Rückkehrpflichten geregelt.

4. Fahrer und Fahrzeuge

Der Partner setzt ausschließlich rechtlich zulässige und – soweit erforderlich – von der Genehmigung erfasste Fahrzeuge ein. Er stellt sicher, dass eingesetzte Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis und, soweit gesetzlich erforderlich, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV besitzen. Ablaufende oder entzogene Berechtigungen sind vor weiterem Einsatz zu berücksichtigen.

5. Angaben und Nachweise

Alle Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Änderungen an Firma, Anschrift, Genehmigung, Betriebssitz, Steuerdaten oder sonstigen prüfungsrelevanten Informationen sind Dreiecker unverzüglich mitzuteilen. Dreiecker kann für die Freischaltung und laufende Prüfung geeignete Nachweise verlangen.

6. Plattform-Steuertransparenz

Soweit das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf das konkrete Dreiecker-Modell und den jeweiligen Anbieter anwendbar ist, werden die gesetzlich erforderlichen Anbieter-, Steuer-, Konto- und Tätigkeitsinformationen erhoben, plausibilisiert, gespeichert und fristgerecht an die zuständige Stelle gemeldet. Partner sind verpflichtet, hierfür erforderliche Angaben richtig und aktuell bereitzustellen.

7. Vergütung, Provision und Auszahlung

7.1 Startprovision: Für die ersten drei Monate ab dem Datum der Freischaltung des Partnerkontos beträgt die Dreiecker-Vermittlungsprovision 5% netto des im Dreiecker-System ausgewiesenen Fahrpreises ohne Trinkgeld für jede erfolgreich abgeschlossene und bezahlte Fahrt.

7.2 Standardprovision: Ab dem vierten Monat nach Freischaltung beträgt die Vermittlungsprovision 10% netto des im Dreiecker-System ausgewiesenen Fahrpreises ohne Trinkgeld für jede erfolgreich abgeschlossene und bezahlte Fahrt.

7.3 Keine Grundgebühr / Trinkgeld: Für die Standard-Partnerschaft fällt keine monatliche Grundgebühr an. Auf freiwillige Trinkgelder des Fahrgasts erhebt Dreiecker keine Vermittlungsprovision.

7.4 Umsatzsteuer: Auf die von Dreiecker berechnete Vermittlungsleistung wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich berechnet, soweit sie nach den für den konkreten Partner geltenden steuerlichen Vorschriften anfällt.

7.5 Weitere Entgelte: Weitere Entgelte, insbesondere etwaige Kosten einer Zahlungsabwicklung oder gesonderter Zusatzleistungen, werden nur geschuldet, wenn sie dem Partner vorab transparent angezeigt und gesondert vereinbart wurden.

7.6 Individuelle Flottenkonditionen: Abweichende Großflottenkonditionen, beispielsweise eine reduzierte Provision von 8% netto nach einem ausdrücklich vereinbarten Volumenschwellenwert, gelten ausschließlich aufgrund einer separaten schriftlichen oder elektronisch dokumentierten Vereinbarung. Sie entstehen nicht automatisch durch Registrierung.

7.7 Abrechnung: Abrechnungs- und Auszahlungsintervalle sowie etwaige Regelungen zu Stornierungen oder Rückbelastungen werden vor Aktivierung bzw. im Partnerkonto transparent ausgewiesen. In diesem öffentlichen Registrierungsformular werden keine Bankdaten abgefragt.

8. Sperrung

Dreiecker kann eine Freischaltung ablehnen oder einen Partnerzugang sperren, wenn erforderliche Nachweise fehlen, Genehmigungen ablaufen, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen oder gesetzliche bzw. vertragliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Details zur Verarbeitung von Partnerdaten finden Sie in den Datenschutzhinweisen für Partnerregistrierungen und der allgemeinen Datenschutzerklärung.